Geschäftsnummer: | 22.1023 |
Eingereicht von: | Lohr Christian |
Einreichungsdatum: | 30.05.2022 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Krankenkassen; Solvenzquote; Reserven; Gesundheit; Rückgriff; Offenbar; Prozent; Kostenentwicklung; Jahr; Anpassung; Festgelegt; Aufweisen; Müssen; Gradmesser; Ausfiel; Gesunde; Finanzierung; Krankenkassen; Aufgr; Frage; Sicherheit; Steht; Branchendurchschnitt; Verändert; Krankenkassen; Mindesthöhe; Gesunken; Verordnungsrevision; Bundesrat; Negativ |
Im Jahr 2021 hat der Bundesrat mit einer Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung den Abbau der Krankenkassenreserven vereinfacht, bzw. diesen gefordert. Das Parlament hat diesen Schritt mitgetragen, weil die Reservenhöhe damals das Mindestmass deutlich Überschritten hat.
Kürzlich hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über die aktuelle Kostenentwicklung im Gesundheitswesen informiert und steigende OKP-Prämien für diesen Herbst angekündigt. Dies nachdem die Prämienrunde für das Jahr 2022 offenbar dank einem Rückgriff auf die Reserven der Krankenversicherer sogar leicht negativ ausfiel. Dieser Rückgriff war offenbar die Folge der Verordnungsrevision vom vergangenen Jahr. Mit der Anpassung wurde festgelegt, dass die Krankenkassen nur noch eine Solvenzquote von 100 Prozent aufweisen müssen. Die Solvenzquote ist auch ein Gradmesser für die gesunde Finanzierung der Krankenkassen. Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung stellt sich die Frage, wie es um die Sicherheit der Krankenkassen steht.
Wie hat sich diese Solvenzquote im Branchendurchschnitt verändert? Gibt es Krankenkassen, die nahe bei der Mindesthöhe von 100 Prozent liegen oder sogar darunter gesunken sind?